Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil für unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
Durch Ihre Bestellungserteilung erkennen Sie sämtliche Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, welche ausschliesslich gelten. Davon abweichende Vertragsbedingungen werden durch den Anbieter nicht anerkannt. Mit einer Bestellung anerkennt der Käufer alle Punkte und Dienstleistungen dieser Geschäftsbedingungen.
Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die folgenden Regelungen:
Obligationenrecht „Werkvertrag“, SIA 118 vereinbart, SIA Norm 241 Schreinerarbeiten, Option: zusätzlich kann vereinbart werden: SIA Norm 181 Schallschutz im Hochbau, SIA Norm 256 Deckenverkleidungen, SIA Norm 253 Bodenbeläge aus Holz, SIA Norm 257 Maler und Holzbeizarbeiten, SIA Norm 265, 265/1 Holzbau, SIA Norm 331 Fenster, SIA Norm 343 Türen und Tore, SIA Norm 631 Trennwände, Glasnormen 01 bis 04, SiGaB, Merkblätter für Fenster, FFF, Merkblätter für Türen, VST, Merkblätter für Parkettböden, ISP, Unternehmenseigene, technische Angaben,
(1) Bestellvorgang.
Ferner kann die Bestellung in der Ausstellung, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(2) Empfangsbestätigung.
Erst nach dem Zahlungseingang auf dem Bankkonto der ND Cembra AG, werden wir alle notwendigen Unterlagen für die Produktionssteuerung und Produktionsplanung erstellen und Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen.
Der definitive Vertragsabschluss kommt erst durch die Verbuchung der Anzahlung zustande.
(3) Verfügbarkeit
Sollte ein Produkt nicht mehr verfügbar oder lieferbar sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Automatisch entsteht dadurch ein Vertragsrücktritt.
(1) Die Preise verstehen sich je nach Auswahl in CHF inkl. MwSt. und Versandkosten ab einem bestimmten Bestellbetrag. Fachgerechte Lieferung und Montage- und die damit verbundenen Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten und werden separat offeriert, ausser es sind andere Bedingungen aufgeführt. Der Anbieter behält sich jederzeit eine Preisanpassung und/oder Preisirrtümer vor.
(2) Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Rechnung, A-Konto, Vorauszahlung (Pflicht mind. 60%), oder in der Ausstellung. Die Schlussrechnung ist fällig innert 20 Tagen nach Erhalt der Möbel/Produkte, ausser es sind andere Bedingungen vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Verzugszins 5% sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Ihnen einen Verzugszins von 5% pro Jahr zuzüglich einer Gebühr von CHF 35.– ab der 2. Mahnung zu verrechnen. Mahnungen und Rechnungen werden per E-Mail oder per Post versendet. ND Cembra AG ist bei Zahlungsverzug außerdem berechtigt, die Forderung und Kostenfolge für den Debitor an Dritte abzutreten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
(3) Unsere Bankverbindung
ND Cembra AG
8604 Volketswil
Konto-Nr.: 85-561439-4
SWIFT-BIC
POFICHBEXXX
Post Finance CHF
Zahlung International:
Vorkasse / Vorauskasse. CHF SEPA
Internationale Kontonummer:
CH03 0900 0000 8556 1439 4
Payment International: Cash before Delivery / Advance Payment. CHF SEPA
Frei Haus: unverzollt, unversteuert, nicht versichert, bis zur Bordsteinkante bei Sperrgut.
Die Lieferung von Produkten erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sendet das Transportunternehmen die versandten Produkte an den Anbieter zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Mehrere Artikel derselben Bestellung werden in der Regel zusammen versendet. Bei Artikeln mit unterschiedlichen Lieferzeiten gilt dann die längste. Teillieferungen sind jedoch möglich.
Je nach Artikel erfolgt der Versand per Paketpost, Paketdienst DPD, Möbelspedition oder durch unsere Schreiner. Die Lieferung von Paketen erfolgt in der Regel bis an die erste Haustüre, grosse und sperrige Möbel bis an die Bordsteinkante. Mit dem Auto/LKW nicht, oder schwer erreichbare Gebäude und Orte (Berggebiete) müssen individuell vereinbart und berechnet werden und sind von diesen Bestimmungen ausgeschlossen.
Die Möglichkeit der „Selbstabholung“ im Laden oder im Lager ist mit vorheriger Absprache möglich. Eventuelle Beschädigungen durch Transport hat der Käufer dem Transportunternehmen und dem Anbieter innerhalb 5 Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Es gilt Ware im Beschädigungsfall bis Abwicklung des Falles inkl. Verpackung aufzubewahren und nicht zu benutzen. Bei der Übergabe sind die Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. Nach 5 Tagen gilt die Ware als einwandfrei zugestellt. Die auf www.naturunddesign.ch aufgeführten Versandinformationen sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen und gelten vollumfänglich. Lieferzeitangaben werden möglichst genau gemacht, sind aber stets unverbindlich. Liefertermine können sich unter Umständen ändern. Änderungen der Lieferzeit werden dem Kunden in der Regel umgehend mitgeteilt. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Sämtliche Masse, Gewichte, Angaben und Abbildungen unserer Produkte sind unverbindlich. Die Beschreibung, technische Angaben und Preise der Produkte können jederzeit geändert werden. Modelländerungen, typographische oder graphische Fehler, Irrtümer in den Produktbeschreibungen, bei den Preisen und den technischen Angaben bleiben vorbehalten.
Falls Sie eine massgeschreinerte Lösung ausserhalb des naturunddesign-Shops suchen, helfen wir Ihnen sehr gerne, Ihren ganz persönlichen Möbel- oder Innenausbauwunsch zu gestalten und umzusetzen.
ND Cembra AG NATUR & DESIGN berät Sie in grossen und kleinen Fragen rund um Möbel, Innenraumgestaltung und gesundem Wohnen in der Bauarena in Volketswil. Wir erstellen Wohnkonzepte nach Ihren Wünschen und verwirklichen Ihre Designideen mit unserer Erfahrung. Mit unserer annähernd Fotorealistischen 3D Planung gestalten wir Ihren Wohnraum so, dass Sie sich direkt in den Raum hineinversetzt fühlen.
In der Bauarena beraten und präsentieren wir eine Auswahl an Möbeln und Innenausbau in Arvenholz, Altholz und anderen massiven hölzern. Fragen kostet nichts und die Antworten sind manchmal verblüffend.
"Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Nachbesserung, Wandelung und Minderung ausgeschlossen".
Es gillt "gekauft wie gesehen", somit entfällt hier der Garantie und Gewährleistungsanspruch.
Unsere Offerten sind bis zur Erteilung des Auftrags freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Die Offertpreise und -Konditionen berücksichtigen den Umfang der offerierten Arbeit als Ganzes; wird nur ein Teil des Projektes in Auftrag gegeben oder erfolgt die Ausführung in mehreren Etappen, können die Preise entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch bei nicht voraussehbaren Erschwernissen, wie z.B. Forderungen der Baubehörde, Schwierigkeiten beim Bohren (Leitungen) usw. Die Offert Preise sind 3 Monate ab Offert Datum gültig; sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde. Mehr- und Minderkostenabrechnungen werden ab dem 2. Rektifikat mit jeweils 140.- Fr. Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Die Montage erfolgt einmalig und in Absprache mit dem Bauherrn bzw. der Bauleitung. Bauseits bedingte Arbeitsunterbrechung bzw. etappenweise geleistete Montageeinsätze werden separat nach Aufwand berechnet, mindestens je Unterbrechung CHF 140.-
Liefert der Bauherr zu verarbeitendes Material, so haftet er für die Qualität und die Gebrauchstauglichkeit dafür. Bei zerbrechlichen Produkten wie Z.B. Glas, Granit trägt er das Bruchrisiko. Soll ungeeignetes Material verbaut werden, so haftet der Bauherr für die daraus möglichen Folgeschäden. Er übernimmt zudem die Verantwortung und die Organisation für falsche oder verzögerte Lieferungen.
Lieferungen, Arbeiten und Leistungen (solche die in der Offerte nicht ausdrücklich erwähnt und/oder definiert sind), welche in den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen sind und damit bei Auftragserteilung als bauseitige Leistungen anerkannt werden, sind insbesondere
alle baulichen Arbeiten, wie Erstellen und Zu putzen von Durchbrüchen, Wandschlitzen, Sockeln für Apparate und Möbel
alle Bohr-, Spitz- und Diamantbohr- oder Diamantfräsarbeiten.
Bohren in harten Fliessen mit speziellem Bohrgerät wird mit 11.- Fr. pro Bohrung verrechnet.
Aussparungen
Baustrom
alle Elektroarbeiten
zur Verfügungsstellung eines abschliessbaren und beleuchteten Raumes als Materialmagazin und Werkstatt
Staubwände
Transportmittel Kran, Flaschenzug oder Aufzug
Garantierter Zugang
Mehrarbeiten und/oder mehr Material, infolge angeordneter Aufträge durch den Bauherrn und/oder den Architekten, werden in Regie verrechnet.
allgemeine Baustellensicherheit und Reinigung
Es gelten die aktuellen Regieansätze von ND Cembra AG. Sind sie nicht definiert, gelten jene des Verbandes. Überzeitzuschläge gemäss GAV
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware mit Einer Beschreibung des Retourengrundes durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Ihre Verantwortung und Kosten. Es werden ausschliesslich Artikel zurückgenommen, welche absolut unversehrt und in einem einwandfreien, unbenutzten Zustand und orginalverpakt sind. Insbesondere benutzte, beschmutzte, beschädigte oder unvollständige Produkte können nicht zurückgenommen werden. Spezielle Anfertigungen für Sie auf Mass, können nicht zurück genommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, Ersatzansprüche zu machen.
Über die Rücknahme von Produkten entscheidet allein ND Cembra AG. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Produkten
Im Falle einer vereinbarten Gutschrift erfolgt folgender Abzug:
a) 35% für Produkte in ungeöffneter Originalverpackung
b) 80% für Produkte, die nicht in Originalverpackung retourniert werden, jedoch in fabrikneuem Zustand sind. Der Mindestabzug beträgt CHF 80.-
Montierte Produkte können nicht zurückgenommen werden.
Die Rücksendung ist zu richten an: ND Cembra AG, Industriestrasse 18, 8604 Volketswil. Falls der Totalbetrag bereits an ND Cembra AG überwiesen wurde, können Sie zwischen einem Gutschein oder einer Bar-Rückvergütung auswählen. Die Versandkosten werden nicht zurückerstattet. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind: Anfertigungen auf Mass und Produkte die im Zusammenhang mit einer Fachberatung in unserer Ausstellung stattgefunden haben. In solchen Fällen, handelt es sich um ein Werk, und ist im Werkvertrag oder nach Sia-Normen 118 geregelt.
Adresse für Rücksendungen:
ND Cembra AG
Industriestrasse 18
8604 Volketswil
Wir leisten Garantie für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung der Ware für Material und Konstruktion. Bei Accessoires und Möbeln gelten die Garantiebestimmungen der Produktehersteller. Jede weitere Garantie ist ausdrücklich wegbedungen.
Abweichungen in Struktur, Farbe und Risse sind bei gewissen Materialien (Holz, Marmor, Leder, Textilien usw.) gegenüber den Spezifikationen nicht vermeidbar und berechtigen deshalb grundsätzlich nicht zu Mängelrügen oder Garantieansprüchen. Für die Lichtechtheit der Farben bei Holz, Leder, Kunststoff und gewissen textilen Geweben kann im Normalfall keine Garantie übernommen werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden, die auf normale Abnützung oder auf unsachgemässen Gebrauch sowie sonstiges Verschulden des Käufers zurückzuführen sind. Weiter ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde oder Dritte an der Ware Reparaturen oder Änderungen vorgenommen haben.
Für Schäden, welche durch Gebrauch der Ware an der Bausubstanz (z.B. Boden, Wände) oder am Mobiliar des Käufers entstehen, lehnt der Anbieter jegliche Haftung ab. Der Käufer hat sich vor Gebrauch zu vergewissern, dass durch das Produkt keine Schäden entstehen können.
Werden vom Käufer berechtigte Mängel im Sinne dieser Bestimmungen schriftlich geltend gemacht, hat der Anbieter die Wahl, die Mängel auszubessern oder die fehlerhafte Ware oder Teile davon durch neue zu ersetzten. Die Dauer der Gewährleistung wird durch die allfällige Ausbesserung oder Ersatzlieferung nicht erneuert oder verlängert. Weitergehende Ansprüche des Käufers, einschliesslich entgangenen Gewinns, Mangelfolgeschäden oder sonstigen Vermögensschäden sind im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.
Möbel und Lampen die antik oder in antikem Aussehen hergestellt werde, wird das charakteristische Aussehen durch Gebrauchsspuren verstärkt. Dies stellt keinen Mangel dar. Wir empfehlen allen Interessenten, sich bei uns per E-Mail, telefonisch oder persönlich zum genauen Zustand des zum Kauf beabsichtigten Objekts informieren zu lassen.
Bestellungsänderung: Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist. Bestellungsänderungen haben in der Regel schriftlich zu erfolgen und sind dem Anbieter so frühzeitig bekannt zu geben, dass sie die Vorbereitungen und Ausführung der Arbeiten nicht beeinträchtigen. Der Mehraufwand, der durch nachträgliche Bestellungsänderungen verursacht wird, wird dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Erfordert die Bestellungsänderung eine Leistung, für welche die Auftragsbestätigung keinen Preis enthält, so wird der Nachtragspreis gestützt auf die zum Zeitpunkt der Bestellungsänderung massgebenden Preise des Anbieters berechnet.
Produkte, Arbeiten, Materialbestellungen und sonstige Aufwendungen, die vor Bekanntgabe der Bestelländerung vorgenommen und wegen der Änderung nutzlose werden, sind dem Anbieter zu entschädigen.
AGB: Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Mitteilung an den Käufer oder Publikation auf der Webseite abzuändern.
Raumklima: Die Produkte sind zur Nutzung mit Innenklima zwischen 30-70 % Luftfeuchte (LF) ausgelegt. Die empfohlene Raumluftfeuchte für Innenräume mit Behaglichkeit liegt bei 35 - 65% LF. Der geforderte Feuchtigkeits- und Anwendungsbereich ist zu planen und zu definieren. Die davon abhängigen Schwind- und Quell-Eigenschaften sind vorgängig zu definieren und zu planen.
Baufeuchtigkeit: (SIA118). Baufeuchtigkeit: bei Neu- oder Umbauten nach SIA-Empfehlung V 242/1 (1994) über Verputz- und Gipserarbeiten Ziff. 5.22: „Der Feuchtigkeitsgehalt mittels DARR-Methode an Proben aus mindestens 30 mm Tiefe bestimmt, darf bei Beton den Richtwert von 3,0 Massenprozent nicht überschreiten“.
Lieferzeiten hängen vom jeweiligen Produkt ab und werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Lieferfrist beginnt nach Verbuchung der Anzahlung. Mehrere Artikel derselben Bestellung werden in der Regel zusammen versendet. Bei Artikeln mit unterschiedlichen Lieferzeiten gilt dann die längste. Für Standard-Produkte fallen mehrheitlich kürzere Lieferzeiten an als bei Einzelanfertigungen auf Mass. Die Lieferfrist beginnt nach Verbuchung der Anzahlung. Einbaumöbel, Einbauküchen, Türen und allgemeiner Innenausbau bedingen meist einer Massaufnahme vor Ort bei entsprechendem Baufortschritt. Die Lieferzeiten/Montagetermine können variieren und hängen direkt vom Baufortschritt und der Baufeuchte ab. Diesbezüglich werden in der Planung Transport-Fahrten zusammengenommen. Durch Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung oder Werkvertrag verschiebt sich dieser Liefertermin.
Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft (Besteller) zuständig. Ausführungstermine: Die Pflicht des Unternehmers zur Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt einen rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben beim Unternehmer voraus. Dieser Termin ist im Werkvertrag (Auftragsbestätigung) genau zu bestimmen. Ist der Besteller in Verzug, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der betreffenden Frist. Bauleitung, Baukoordination: Für die Bauleitung und Baukoordination ist die Bauherrschaft zuständig. Bauleitungsleistungen sind mit Honoraren zu Entschädigen. Bauseitigen Verzögerungen: Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der (bauseitigen) Vor- und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Es ist eine neue Frist mit dem Unternehmer zu vereinbaren. Bauseitigen Verzögerungen: Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der (bauseitigen) Vor- und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Es ist eine neue Frist mit dem Unternehmer zu vereinbaren. Änderungen im Arbeitsprogramm: Wenn der Besteller Änderungen im Arbeitsprogramm veranlasst, zusätzliche Arbeiten zu leisten sind oder die vereinbarten Liefertermine infolge Verzögerungen im Baufortschritt vom Unternehmer nicht eingehalten werden können, sind zwischen der Bauleitung und dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Davon ausgenommen sind Unterlagen, welche im Rahmen eines Planungsvertrages erstellt wurden.
Die Entwurfsplanung ist kostenpflichtig und beträgt pauschal:
Schlafzimmer CHF 580.- / Küche CHF 990.- / Wohnzimmer CHF 590.- / Nassräume CHF 690.-
Entree CHF 310.- / Spa/Sauna CHF 680.-
Gesamt-Wohnkonzept mind. CHF 2400.-
Kosten sind zu vereinbaren! Visualisierungen zwei- oder dreidimensional werden nach VSSM Stundensatz nach Aufwand verrechnet.
Wird ein Entwurf weiterentwickelt und kommt es zum Auftrag, so werden keine Entwurfskosten verrechnet. Kommt es nicht zum Auftrag, wird der gesamte Betrag nach Raum zum Pauschalpreis verrechnet. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen (Offerten, Visualisierungen) diesem unaufgefordert zurückzugeben.
Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. Der Pauschalpreis grenzt sich im Leistungsbeschrieb ab. Nicht aufgeführte Leistungen werden nachverrechnet.
Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Garantiefrist gemäss SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
Gestaltungs- und Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Beschrieb der ND Cembra AG bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der ND Cembra AG der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der ND Cembra AG zu retournieren.
Vom Unternehmer auszuarbeitende Projekt- und Designstudien sind gesondert zu honorieren sofern nicht anderweitig vereinbart.
Bei Änderungen der Bestellung gelten für zusätzliche Arbeiten die branchenüblichen Ansätze gemäss Regietarif nach VSSM.
In den Preisen nicht inbegriffen sind: Vom Besteller angeordnete Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit; zusätzliche Aufwendungen zufolge erschwerender Umstände, die im Zeitpunkt der Offerte für den Unternehmer nicht voraussehbar waren oder vom Auftraggeber abzuklären waren; Mehrkosten für zusätzliche Reise- und Logiskosten bei vom Auftraggeber angeordneten, nicht vorgesehenen Arbeitsunterbrüchen; Anpassungsarbeiten infolge mangelhafter, ungenauer Pläne oder nicht toleranzhaltigen, krummen Mauerwerken; Mehrwertsteuer.
Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. Ohne anders lautende Festlegung der Vergütungsansätze gelten die Regieansätze des Schweizerischen Schreinermeisterverbandes sowie die Kalkulationsunterlagen des den Arbeiten entsprechenden Gesamtschweizerischen Branchenunter- nehmerverbandes (z.B. Schweiz. Baumeisterverband).
Die ND Cembra AG ist berechtigt, Akontozahlungsgesuche gemäss Arbeitsfortschritt in Rechnung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen vorbehalten, werden die Leistungen der ND Cembra AG wie folgt abgerechnet:
Ab CHF 5‘000.00; 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung;
60 % der Auftragssumme bei Lieferung;
10 % der Auftragssumme nach Abnahme des Werkes.
Zahlungsbedingungen: 20 Tage netto
Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
Mit dem Verfall eines Zahlungstermins kommt der Auftraggeber in Verzug. Er schuldet der ND Cembra AG einen Verzugszins von 5%.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die ND Cembra AG berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzuhalten, bis die Zahlung sichergestellt wird.
Die ND Cembra AG haftet dem Auftraggeber für die Erfüllung des Vertrages, insbesondere für die Einhaltung der im Beschrieb festgelegten Leistungswerte. Geringfügige Unvollkommenheiten gelten nicht als Mängel, sofern sie den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Für unsere Möbel und festmontierten Sachen gewähren wir 2 Jahre Garantie. Für Geräte, Armaturen, Arbeitsplatten, usw., haftet die ND Cembra AG im Umfang der durch die Lieferanten gewährten Garantie.
auf die Möbel 2 Jahre
für die Apparate gilt die Herstellergarantie
Werden bei der Bauabnahme Mängel festgestellt, behebt die ND Cembra AG den mangelhaften Zustand innert angemessener Frist.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der ND Cembra AG die Gelegenheit gibt, den Mangel sofort zu beheben.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind u.a. Schäden, die infolge zu hoher Feuchtigkeit oder übermässigen Heizens im Bauwerk, natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässige Beanspruchung, chemische Einflüsse und die durch unsachgemässe Behandlung und Nutzung des Werkes wie Möbel und Apparate entstanden sind oder solche Mängel, die nach Eingriffen von Drittpersonen geltend gemacht werden.
Weiters von einer Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion. Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Auftraggeber selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat. Mängel in der für die ND Cembra AG vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Auftraggeber. Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze usw.
Die Rügefrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Abnahme. Ohne Abnahme beginnt die Rügefrist mit dem Datum der Schlussrechnung, in jedem Fall aber mit der Inbetriebnahme. Während der Rügefrist ist der Auftraggeber berechtigt, Mängel jederzeit zu rügen. Nach Ablauf der Rügefrist haftet die ND Cembra AG weiterhin für verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung gerügt werden.
Die Haftung der ND Cembra AG beschränkt sich auf die Nachbesserung, namentlich den Ersatz und den Einbau der betroffenen Möbel (Teile).
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:
a) Der individuelle Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und der ND Cembra AG mit Leistungsbeschrieb und Plänen. Bei Differenzen zwischen Text (Beschrieb) und Plänen (Zeichnung) gilt der Vorrang des Planes;
b) Die vorliegende AGB;
c) Die SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten;
d) Die SIA Norm 118/370 Haustechnik;
e) Die SIA-Honorarordnungen 108 und 102 (Leistungsbeschrieb / Pflichtenheft für Haustechnikplaner bzw. Architekten, Bestimmungen zum Urheberrecht und über die Honorarberechtigung);
f) Die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg zu erledigen.
Kommt auf dem Verhandlungsweg keine Einigung zustande, wird der Streitfall auf dem ordentlichen Rechtsweg entschieden. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der ND Cembra AG.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien befindet sich am Sitz des Unternehmens.